Umsetzung neuester Corona-Lockerungen

Die Bundesregierung hat erhebliche Lockerungen zugelassen, so dass wir unter Einhaltung der Vorsichts- und Hygienemaßnahmen alle unsere Hilfsangebote in allen Bereichen weiter anbieten können:


  • Begleitfahrten zu bestimmten Terminen sind mit einer Person (Mitfahrt auf der Rückbank) möglich.
  • Bitte bringen Sie Ihren Mund- und Nasenschutz mit.
  • Alle Mitglieder, die in verschiedenen Bereichen vor Ort bei Leistungsnehmern regelmäßig eingesetzt sind, können ihre Leistungen weiterhin unter Einhaltung der allgemeinen Vorsichts- und Hygienevorschriften (Abstand, Atemschutzmasken etc.) eigenverantwortlich anbieten und durchführen.
  • Wir freuen uns sehr, dass wir die Zulassung erhalten haben alle unsere angebotenen Hilfen über die Pflegekasse abzurechnen. Die gilt für die Bereiche Haushalt, Handwerk, offene Hilfe und Begleitdienst ab Pflegestufe 1 und kann bis zu einem monatlichen Betrag von € 125,00 eingereicht werden,
  • Außerdem sind wir berechtigt unseren Leistungsgebern eine Bescheinigung zur vorzeitigen Impfung gegen SARS-COV-2 (gemäß & 6, Abs. 4,2 der Corona-Verordnung) auszustellen. Damit können unsere Leistungsgeber einen Impftermin vereinbaren.
  • Um eine Bescheinigung zu erhalten, können Sie sich jederzeit an Ulla Gutfleisch ( 07263/918364) wenden.